Impressum

Informationen gemäß § 5 DDG

MVZ Zahnärztliche Praxiskliniken Kornwestheim GmbH
Rosensteinstr. 2
70806 Kornwestheim

Geschäftsführer: Dr. Igor-Michael Borrmann

Eingetragen im Handelsregister Stuttgart unter HRB 763100
USt.-IdNr.: DE315667348

Telefon: 07154 – 70222
E-Mail Kornwestheim: info.kwh@drborrmann.de
E-Mail Bietigheim-Bissingen: info.bibi@drborrmann.de
E-Mail Ditzingen-Heimerdingen: info.hd@drborrmann.de
Internet: www.drborrmann.de 

Zuständige Zahnärztekammer:
Dr. Bormann sowie alle in der Praxisklinik tätigen Zahnärzte sind Mitglied der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.
Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
www.lzk-bw.de

Zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung:
Dr. Bormann sowie alle in der Praxisklinik tätigen Zahnärzte sind Mitglied der für ihn zuständigen kassenzahnärztlichen Vereinigung, Landesverband der KZV-en Baden-Württemberg.
Engstlatter Weg 14
70567 Stuttgart
www.kzvbw.de

Berufsbezeichnung:
Zahnarzt (erworben in der Bundesrepublik Deutschland)

Berufsrechtliche Regelungen:
Die Berufsordnung ist zu beziehen, beziehungsweise einzusehen bei der zuständigen Ärztekammer
www.lzk-bw.de

Zuständiger Medizinproduktesicherheitsbeauftragter nach § 6 MPBetreibV:
Dr. Igor-Michael Borrmann, Kontakt: mp-sicherheit@drborrmann.de

Außergerichtlichen Streitbeilegung (§ 36 V SBG):
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.

Die Praxisklinik GmbH ist bei der Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin gegen Vermögensschäden haftpflichtversichert.
Der Versicherungsschutz umfasst das Gebiet der BRD.

Redaktionell verantwortlich:
Dr. Igor Borrmann, MSc

Mit dieser Homepage möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich über unsere Leistungen zu informieren. Alle offenen Fragen werden von uns gerne beantwortet.

Wichtige Informationen des klinischen Betriebs einer Praxis (Praxisklinik)

Voraussetzungen für die Ankündigung einer Zahnarztpraxis als Praxisklinik
Zusätzlich zu den Anforderungen, die üblicherweise an eine zahnärztliche Praxis zu stellen sind, darf der Begriff Praxisklinik nur angekündigt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Vorhalten von Kranken(pflege-)betten
  • Sicherung der pflegerischen und zahnärzlichen Betreuung

Unerlässlich ist eine Sicherstellung der zahnärzlichen und pflegerischen Betreuung , insbesondere des zahnärzlichen Notfalldienstes, während der Zeit der Nachbetreuung der Patienten in der Praxisklinik. Das heißt, auch außerhalb der Sprechstundenzeiten muss für die Patientenbetreuung Hilfs-(Pflege-)personal in ausreichender Zahl mit einer den Erfordernissen entsprechenden Qualifikation zur Verfügung stehen. Die Rufbereitschaft einer verantwortlichen Zahnärztin oder eines verantwortlichen Zahnarztes muss gewährleistet werden.